Allgemeine Information

Was ist ein Rentenberater?

„Rentenberater" ist eine gerichtlich zugelassene, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung - vergleichbar mit der Anwaltschaft, beschränkt auf das Sozialrecht rund um die Rente.

Unabhängig

Vertreter ausschließlich der Interessen der Mandanten.

An das RVG gebunden

Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Organ der Rechtspflege

Unter Aufsicht des Bundesamtes für Justiz.

Tätigkeitsfeld

Sozialrecht rund um die Rente

Schwerpunkt sind alle sozialrechtlichen Sachgebiete mit Bezug zu rentenrechtlichen Fragen - insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. Die Tätigkeit umfasst Antragstellung, Anspruchsverfolgung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung.

Zulassung

Strenge Voraussetzungen

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine den Berufsanforderungen angemessene Sachkunde sowie einschlägige berufspraktische Erfahrung - etwa durch jahrelange Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger.

Rahmenbedingungen

Recht wie bei der Anwaltschaft

Das Berufsrecht orientiert sich inhaltlich an dem der Anwaltschaft. Für die Dienstleistung - rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag - erhält der Rentenberater Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).